
100.000€ Strafe?
Am Ende mehr Segen als Fluch!
Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) vs. Bestatter-Marketing
Aber keine Sorge, dahinter verbirgt sich eine Chance, die Sie nicht verpassen sollten. Denn wer jetzt handelt, profitiert am Ende nicht nur rechtlich, sondern vor allem in Sachen Kundenbindung und (!) Sichtbarkeit bei Google.
Lassen Sie uns gemeinsam auf das neue Gesetz schauen – bevor es eng wird.
Was fordert das Barrierefreiheitstärkungsgesetz ab Juni 2025?

Wie bei vielen neuen Gesetzen ist der genaue Anwendungsbereich des Barrierefreiheit-Stärkungsgesetz (BFSG) erst einmal so schwammig formuliert, dass wir auf die ersten Gerichtsurteile warten müssen, um die endgültige rechtliche Auslegung zu erfahren.
Wenn wir uns aber an den Schutzzielen orientieren (was Gerichte i.d.R. tun) ist aber eines ziemlich sicher:
Wer als Bestatter online Kontaktmöglichkeiten bietet – sei es durch eine Telefonnummer auf der Webseite oder andere direkte Angebote – wird wohl kaum um eine Umsetzung herumkommen.
Was bedeutet das für meine Bestatter-Webseite und mein Marketing?

Es gibt wohl kaum einen Beruf, der so analog ist wie der des Bestatters. Einfühlsame Begleitung von Angehörigen, Versorgung der Verstorbenen, von vorne bis hinten Arbeit mit “echten” Menschen.
Das Ärgerliche: So wie Kunden dem Bestatter vertrauen müssen, tun es die Bestatter mit den Agenturen. Und genau so, wie es Bestatter gibt, die man wirklich niemandem wünschen würde (ich weiß, wovon ich rede, ich habe die Erfahrung leider gemacht) gibt es unseriöse Agenturen, die gutes Geld für schlechte Leistungen nehmen.
Kein Wunder also, dass mehr als 90% aller Bestatter-Webseiten weit davon entfernt sind, barrierefrei zu sein.
Genauso wie Angehörige auf Sie vertrauen, brauchen Sie eine Agentur, die Ihnen im Digitalen den Rücken stärkt.
Deshalb hier das wichtigste zum BFSG leicht verständlich und kurzgefasst:

Barrierefreiheit bei einer Webseite bedeutet, dass sie so gestaltet ist, dass alle Menschen, unabhängig von ihren physischen oder technischen Einschränkungen, sie problemlos nutzen können.
Konkret heißt das z.B., dass das Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund ausreichend hoch sein muss.
Alleine da scheitert es schon oft, selbst die wichtigsten Überschriften verschwimmen oft unzulässig mit einem Bild und machen den Besuch der Seite schon für gesunde Menschen unschön.
Auch die Navigation muss (u.a.) für Sehbehinderte funktionieren und die Inhalte müssen durch speziell für Blinde entwickelte Tools vorlesbar sein.
Aber auch so einfache Dinge wie Sprache, die für JEDEN verständlich ist. Wenn ich hier z.B. unbedingt das Wort Thanatopraxie verwende, dann muss ich zumindest erklären, dass es sich hierbei um Maßnahmen handelt, die dafür sorgen, dass Tote ungestört vom natürlichen Vorgang des Verfalls und auch für das Auge ansprechend aufgebahrt werden können.
Warum müsste das schon längst selbstverständlich sein?

Mal ganz von Menschen mit Einschränkungen jeglicher Art abgesehen: All diese Maßnahmen sorgen dafür, dass das Kundenerlebnis für ALLE Menschen gut ist. Und so, wie Sie ihren Beratungsraum ansprechend gestalten, sollte es auch mit Ihrer Webseite passieren.
Aber es gibt noch einen ganz anderen, wirklich extrem wichtigen Punkt: Google!
Google belohnt Webseiten, die gut lesbar und barrierefrei sind, mit einer wesentlich besseren Platzierung. Denn Google nutzt die gleichen technischen Voraussetzungen von Webseiten um die Inhalte zu erfassen, die jetzt vom Gesetz gefordert werden.
Bislang hat es für die wenigsten Bestatter spürbare Konsequenzen gehabt, wenn die Seite nicht optimal war. Eben ganz einfach, weil fast alle so sind.
Wenn jetzt aber die ersten Bestatter anfangen, das neue Gesetz umzusetzen, werden die Karten zügig neu gemischt. Optimierte Seiten landen oben (bekommen statistisch also mehr als 60% der Aufrufe), der Rest landet abgeschlagen irgendwo im Nirgendwo.
Fazit: Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz ist für Bestatter eine riesige Chance, wenn...
...sie jetzt zeitnah handeln!
Neue Vorschriften sind immer nervig, so wie die DSGVO, die selbst viele Behördenseiten nicht umgesetzt bekommen… Und das extrem hohe Bußgeld, das bei Nichteinhaltung des BFSG droht, ist wirklich heftig.
Aber jeder, der jetzt handelt, wird ganz klar davon profitieren! Verbessern Sie jetzt die Nutzererfahrung für Ihre Kunden und werden bei Google besser gefunden und vermeiden Sie gleichzeitig empfindliche Bußgelder.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre aktuelle Webseite den Anforderungen entspricht oder nicht, bieten wir Ihnen gerne einen kostenlosen Website-Check an. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, was optimiert werden muss, damit Sie nicht nur rechtlich sicher sind, sondern auch im Wettbewerb ganz vorne mitspielen. Ein kurzer Anruf oder eine Mail genügt, und wir kümmern uns um alles Weitere.
Was unsere Kunden über uns sagen:

“spart enorm viel Zeit und Geld!”
Wir müssen uns nicht mehr um die Aktualisierung der Website kümmern – alles wird für uns erledigt, das spart enorm viel Zeit und Geld - wir freuen uns auf den Start der neuen Webseite im Herbst!

“auch Extra-Wünsche ohne Probleme, sogar gern gesehen!”
Alles wurde perfekt auf uns und unser Team angepasst, auch Extra-Wünsche werden schnell und gerne umgesetzt!
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